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   BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21   

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https://dejure.org/2021,55662
BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21 (https://dejure.org/2021,55662)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21 (https://dejure.org/2021,55662)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21 (https://dejure.org/2021,55662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c Infektionsschutzgesetz und Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels Beschwerdebefugnis bzw hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c IfSG idF vom 22.04.2021 - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Beschwerdebefugnis bzw hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c IfSG idF vom 22.04.2021 - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; IfSG § 28b
    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels Beschwerdebefugnis bzw hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c IfSG idF vom 22.04.2021 - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c Infektionsschutzgesetz - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21
    Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 stRspr).

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn die abgelehnte Richterin oder der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung im Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 stRspr).

  • BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21
    Das gilt auch für die Inhalte der Rede der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 33, 36).

    Das Gesuch stimmt im Wesentlichen mit dem Ablehnungsgesuch im Verfahren 1 BvR 781/21 überein, das mit Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2021 (dort Rn. 25 ff.) ohne die Mitwirkung von Präsident Harbarth und Richterin Baer als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet zurückgewiesen worden ist.

  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21
    Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 stRspr).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters; diese sind auch nicht von der Entscheidung über das Gesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 153, 72 , stRspr).

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21
    Zudem hat der Zweite Senat bereits entschieden, dass sich aus dem Zeitpunkt des Treffens zwischen den Verfassungsorganen keine Schlüsse auf die Voreingenommenheit der Richterinnen und Richter ziehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 -, Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 19.10.2021 - 1 BvR 854/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21
    Die Entscheidung hängt dann nur noch von einer formalen Prüfung ab, die kein erneutes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21
    Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 stRspr).
  • BGH, 19.10.2022 - RiSt 1/21

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (BVerfGE 142, 1, 4; 152, 53, 54; 153, 72, 73; BVerfG, NJW 2021, 2797 Rn. 13; Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16

    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der

    Wiederholt ein Ablehnungsgesuch bereits beschiedenen Vortrag, ist es schon aus diesem Grund offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines

    Die Entscheidung hängt dann nur noch von einer formalen Prüfung ab, die kein erneutes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 9).
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